AquonTec Leckortung

Rodgau · Rhein-Main-Gebiet

☎ 0177 205 9890  ·  info@aquontec.de  ·  Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AquonTec — Leckortung & Bautrocknung ihn. Mehmet Akif Yilmaz, Frankfurter Str. 66, 63110 Rodgau (nachfolgend „Auftragnehmer“)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen der Leckortung und Bautrocknung zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (Verbraucher und Unternehmer).

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

(2) Kostenschätzungen für Trocknungsmaßnahmen beruhen auf den bei Auftragserteilung erkennbaren Umständen. Ergeben die Messungen einen abweichenden Umfang, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ausführung zusätzlicher Leistungen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Gegenstand sind insbesondere: zerstörungsarme Leckortung mittels kombinierter Messverfahren, Feuchtemessung, technische Bautrocknung einschließlich Geräteeinsatz und Verlaufskontrolle sowie die Dokumentation (Berichte, Messprotokolle, Fotodokumentation).

(2) Die Leckortung ist eine Dienstleistung zur Eingrenzung der Schadenursache nach dem Stand der Technik. Bei verdeckten Installationen kann trotz sorgfältiger Messung im Einzelfall eine Öffnung von Bauteilen zur abschließenden Bestätigung erforderlich sein; hierauf weist der Auftragnehmer hin.

(3) Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten (z. B. Rohrreparatur, Fliesen-, Maler- oder Trockenbauarbeiten) sind nicht Gegenstand des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den betroffenen Räumen und Bauteilen zu den vereinbarten Terminen sowie die Bereitstellung von Strom und ggf. Wasser für Mess- und Trocknungstechnik.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten des Objekts (z. B. Leitungsverläufe, frühere Schäden, Schadstoffe wie Asbest, Mieterbelange).

(3) Bei Trocknungsmaßnahmen sorgt der Auftraggeber dafür, dass aufgestellte Geräte nicht ausgeschaltet, versetzt oder abgedeckt werden.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfahrten innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets sind im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Der Stromverbrauch der Trocknungsgeräte wird über Zählerstände dokumentiert und ist vom Auftraggeber zu tragen; er wird von Gebäudeversicherern in der Regel erstattet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung des Auftraggebers erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und vorliegender Kostenübernahmeerklärung. Andernfalls bleibt der Auftraggeber Schuldner der Vergütung; Erstattungsansprüche gegen seine Versicherung bleiben davon unberührt.

§ 6 Termine

Terminangaben sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, höhere Gewalt), verlängern sich Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme und Trocknungsnachweis

(1) Trocknungsmaßnahmen enden, wenn die vereinbarten bzw. nach anerkannten Regeln der Technik maßgeblichen Ziel-Feuchtewerte erreicht sind. Der Auftragnehmer dokumentiert dies durch Messprotokoll (Trocknungsnachweis).

(2) Der Auftraggeber erhält den Abschlussbericht nach vollständiger Zahlung, sofern keine abweichende Vereinbarung (z. B. Direktabrechnung mit dem Versicherer) besteht.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Angaben zum Versicherer finden sich im Impressum.

(4) Für notwendige, fachgerecht ausgeführte Bauteilöffnungen im Rahmen der Leckortung, die mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden, besteht keine Haftung auf Wiederherstellung, sofern nicht gesondert vereinbart.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AquonTec, Frankfurter Str. 66, 63110 Rodgau, Telefon +49 177 205 9890, E-Mail info@aquontec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.

(2) Bei Notfalleinsätzen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers sofort ausgeführt werden, dokumentiert der Auftragnehmer das Verlangen auf sofortige Ausführung in Textform.

 

§ 11 Eigentums- und Urheberrechte an Berichten

Berichte, Messprotokolle und Fotodokumentationen dürfen vom Auftraggeber für den Zweck der Schadenregulierung und Instandsetzung verwendet und an Versicherer, Verwaltung und beauftragte Fachbetriebe weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter aquontec.de/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.